| Mögliche Schutzrechtsverletzung
            
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 Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes, das für den 
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		wirklichem oder mutmaßlichem Willen des Schutzrechtinhabers.
 
 Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden - im Sinne der 
		Schadenminderungspflicht § 254 Abs. 2 BGB -
		vollumfänglich 
		zurückgewiesen
		und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung 
		vorgenannter Bestimmungen aus.
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          Siehe auch "Haftungshinweis"  &  
"Haftungsausschluss" 
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